Die Bildungstheoretische Didaktik nach Wolfgang Klafki
Akademische Schriftenreihe V11428
Bod
ISBN 9783656520009 20 Seiten, Taschenbuch/Paperback
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Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Pädagogik - Schulpädagogik, Note: 1, Pädagogische Hochschule Heidelberg (Schulpädagogik), Veranstaltung: Hauptseminar Theorien und Modelle der Didaktik, Sprache: Deutsch, Abstract: Der zentrale Begriff der bildungstheoretischen Didaktik ist der Bildungsbegriff. Dieser neue Bildungsbegriff wurde auf der Grundlage der klassischen Bildungstheorien neu definiert. Als klassische Bildungstheoretiker sind dabei beispielsweise Wilhelm von Humboldt (1767-1835), Johann H. Pestalozzi (1746-1827), Friedrich D. E. Schleiermacher (1768-1834) oder Johann F. Herbart (1776-1841) zu nennen.
Gemeinsame Charakteristika der klassischen Bildungstheorien sind:
Bildung zielt auf die Befähigung zu vernünftiger Selbstbestimmung (Begriff der Selbsttätigkeit)
Bildung wird im Rahmen der historisch-gesellschaftlich-kulturellen Gegebenheiten erworben
Bildung kann jede(r) nur für sich selbst erwerben
der Bildungsprozess erfolgt in der Gemeinschaft
Zusammengefasst kann man sagen: Allgemeinbildung bezeichnet die Fähigkeit eines Menschen, kritisch, sachkompetent, selbstbewusst und solidarisch zu denken und zu handeln.
(Abb. in Downloadformular enthalten.]
1959 formulierte Klafki seine Forderung nach kategorialer Bildung. Kategoriale Bildung ist der Versuch Klafkis, den Einseitigkeiten vorwiegend objektbezogener (materialer) und vorwiegend subjektbezogener (formaler) Didaktiken durch die Verbindung beider Ansätze zu entgehen.
"Bildung (.) muss als selbsttätig erarbeiteter und personal verantworteter Zusammenhang dreier Grundfähigkeiten verstanden werden:
als Fähigkeit zur Selbstbestimmung jedes einzelnen über seine individuellen Lebensbeziehungen und Sinndeutungen zwischenmenschlicher, beruflicher, ethischer, religiöser Art.
als Mitbestimmungsfähigkeit, insofern jeder Anspruch, Möglichkeit und Verantwortung für die Gestaltung unserer gemeinsamen kulturellen, gesellschaftlichen und politischen Verhältnisse hat.
als Solidaritätsfähigkeit, insofern der eigene Anspruch auf Selbst- und Mitbestimmung nur Gerechtfertigt werden kann, wenn er nicht nur mit der Anerkennung, sondern mit dem Einsatz für diejenigen und dem Zusammenschluss mit ihnen verbunden ist, denen eben solche Selbst- und Mitbestimmungsmöglichkeiten aufgrund gesellschaftlicher Verhältnisse, Unterpriveligierung, politischer Einschränkungen oder Unterdrückungen vorenthalten oder begrenzt werden." (Klafki, "Neue Studien zur Bildungstheorie und Didaktik", 1994, S. 52)