Als Jahreskommentar berücksichtigt der "Schmidt" in seiner Kommentierung mit Rechtsstand 1. Februar 2023 alle Änderungen des Erscheinungsjahres.
Vorteile auf einen Blick - hoher Aktualitätsgrad
praxiserprobt
problem und lösungsorientiert
erfahrene RichterAutoren
Zur Neuauflage
Ganz gleich, wie viele neue Paragrafen der Gesetzgeber verkündet, wie viele neue Urteile die Gerichte veröffentlichen oder wie viele Schreiben und Erlasse die Finanzverwaltung herausbringt - die Autoren schaffen es immer pünktlich alles zu sichten, zu gewichten und einzuordnen. Im Schmidt ist alles drin, was bis Anfang Februar veröffentlicht und verkündet wurde. Natürlich auch 2023. U.a. sind eingearbeitet: - Steuerentlastungsgesetz 2022
Viertes CoronaSteuerhilfegesetz
Gesetz zur Regelung eines Sofortzuschlages und einer Einmalzahlung in den sozialen Mindestsicherungssystemen
Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz
Inflationsausgleichsgesetz
Jahressteuergesetz 2022
Zehn neue Vorschriften (§§ 112 bis 122 EStG - Energiepauschale) werden im Schmidt 2023 erstmals kommentiert. Das komplette Schrifttum wurde ausgewertet. Rund 2600 prall gefüllte Seiten mit wertvollen Informationen und Praxistipps haben die Autoren verfasst.
Der Schmidt ist ein echtes Schwergewicht. Der Kommentar ist die Stimme, auf die man bei Gericht und in der Finanzverwaltung hört. Wenn Sie Ihre Argumentation mit einem Zitat aus dem Schmidt untermauern, dann hat das Gewicht. Denn bei Steuerexpertinnen und -experten gilt: Was im Schmidt steht, zählt. Mit ihm haben Sie stets gute Argumente, die in jedem Rechtsstreit sicher standhalten.
Zielgruppe
Für Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Rechtsanwaltschaft, Finanzverwaltung, Finanzgerichte, Unternehmen.