Seit dem Inkrafttreten der BaySchO werden die alle Schularten betreffenden Rechtsvorschriften aus den spezifischen Schulordnungen herausgenommen und übergreifend geregelt. Ferner werden bestimmte Sachverhalte, wie z. B.
der Nachteilsausgleich und der Notenschutz, jetzt erstmals in eine Schulordnung aufgenommen.
Der Kommentar zur BaySchO erklärt Ihnen praxisgerecht und gut verständlich die in den einzelnen Paragrafen enthaltenen Rechtsvorschriften.
Aus dem Inhalt:
Schulgemeinschaft
Allgemeiner Schulbetrieb
Individuelle Unterstützung, Nachteilsausgleich und Notenschutz