Die VOL/B ist das Pendant zur VOB/B. Sie betrifft Vertragsbedingungen für Dienstleistungen, die VOB/B diejenigen für Bauleistungen. Öffentliche Auftraggeber müssen nach § 29 Abs. 2 S. 1 VgV die VOL/B zum Bestandteil aller ihrer Verträge machen.
Die VOL/B stellen AGB in diesem Bereich dar.
Deshalb werden auch die Besonderheiten der BGH-Rechtsprechung zum AGB-Recht dargestellt.
In der für Juristen bewährten Kommentarform werden alle Bestimmungen der VOL/B ausführlich erläutert.
NEU in der 8. Auflage:
Aktuelle Rechtsprechung zum AGB-Recht ist eingearbeitet
Zusätzlicher Bearbeiter aus der kommunalen Vergabepraxis